Seit dem 1.8.2014 unterliegt das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden oder das Anleiten Dritter in der Ausbildung von Hunden einer amtliche Erlaubnispflicht.
Hier im Kreis Segeberg ist das Veterinärmat Segeberg dafür zuständig.
Meine Qualifikationen als Hundetrainer und Betreiberin einer Hundeschule sind vom Veterinäramt Kreis Segeberg annerkannt worden und mir wurde die Erlaubnis zum Betreiben meiner Hundeschule als Hundetrainer erteilt .